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DeckenanbauleuchtenHierbei handelt es sich um
Leuchten, die – wie der Name schon sagt – direkt an der Raum- oder Zimmerdecke angebracht werden. Dabei ist der
Leuchtenkörper vollständig zu sehen. Vgl. dazu
Deckeneinbauleuchten,
Pendelleuchten.
DeckeneinbauleuchtenIm Unterschied zur Deckenanbauleuchte ist bei der Deckeneinbauleuchte der größte Teil des
Leuchtenkörpers nicht sichtbar, sondern in der Decke eingebaut. Diese
Leuchten werden zumeist entweder in dafür vorgesehene Hohlräume oder in Zwischendecken eingebaut, wobei
Lichtaustrittsöffnung und Decke einen bündigen Abschluss bilden.
DeckenfluterDeckenfluter geben ihr
Licht nicht direkt in den Raum ab, sondern in der Hauptsache nach oben an die Raum- oder Zimmerdecke. Man spricht daher auch von indirekter Beleuchtung. Diese „
Uplights“, wie
Deckenfluter auch genannt werden, findet man in der Regel als Steh- oder
Wandleuchten.
DimmenDimmen bezeichnet die Steuerung der Helligkeit einzelner oder mehrerer
Leuchten, genauer gesagt
Lampen. Das kann verschiedene Zwecke haben. Das so genannte Komfortdimmen wirkt sich auf die
Lichtatmosphäre im Raum aus, inzwischen haben aber auch ökologische und ökonomische Überlegungen hier Eingang gefunden – man spricht vom Energiedimmen. Damit ist die gezielte und tageslichtabhängige Steuerung der Helligkeit aus Energiespargründen gemeint, vor allem in gewerblich genutzten Räumen.
DIN 5035Die DIN-Vorschrift
DIN 5035 regelt die Beleuchtung mit künstlichem
Licht
Teil 1 enthält Begriffsklärungen und allgemeine Anforderungen (seit September 2002 komplett ersetzt durch DIN EN 12665)
Teil 2 beinhaltet Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien (seit März 2003 in wesentlichen Teilen abgelöst von
DIN EN 12464-1)
Teil 3 regelt die Beleuchtung in Krankenhäusern (seit März 2003 in wesentlichen Teilen abgelöst von
DIN EN 12464-1, zudem E
DIN 5035-3 als ergänzende nationale Norm in Vorbereitung)
Teil 4 gibt spezielle Empfehlungen für die Beleuchtung von Unterrichtsstätten (seit März 2003 in wesentlichen Teilen abgelöst von
DIN EN 12464-1)
Teil 5 regelt die Notbeleuchtung (seit Juli 1999 komplett ersetzt durch
DIN EN 1838)
Teil 6 beinhaltet Anmerkungen zur Messung und Bewertung
Teil 7 regelt die Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen und mit Arbeitsplätzen mit Bildschirmunterstützung (seit März 2003 in Teilen abgelöst von
DIN EN 12464-1, zudem E
DIN 5035-7 als ergänzende nationale Norm in Vorbereitung)
Teil 8 enthält spezielle Anforderungen zur Einzelarbeitsplatzbeleuchtung in Büroräumen und büroähnlichen Räumen.
DIN 5044DIN 5044 Diese Vorschrift regelt die ortsfeste Verkehrsbeleuchtung - Beleuchtung von Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr; Teil 1: Allgemeine Gütemerkmale und Richtwerte; Teil 2: Berechnung und Messung.
Ausführliche Informationen und den Wortlaut der Regelungen finden Sie im Internet unter
www.din.deDIN 67524DIN 67524 beinhaltet Vorschriften zur Beleuchtung von Straßentunnels; Teil 1 Allgemeine Gütemerkmale und Richtwerte; Teil 2 Berechnung und Messung.
Ausführliche Informationen und den Wortlaut der Regelungen finden Sie im Internet unter
www.din.de
DIN 67528DIN 67528 normiert die "Beleuchtung von Parkplätzen und Parkbauten". Die Norm wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Verkehr, der Bundesanstalt für Straßenwesen und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen unter Beteiligung des ADAC erarbeitet. Die Neufassung gilt seit Dezember 1993.
Ausführliche Informationen und den Wortlaut der Regelungen finden Sie im Internet unter
www.din.de
DIN EN 12193DIN EN 12193 Diese Vorschrift zum Thema "
Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung" gilt in allen Ländern der Europäischen Union. Sie hat im November 1999 die nationale Norm DIN 67526 Teile 1, 2 und 4 abgelöst.
Ausführliche Informationen und den Wortlaut der Regelungen finden Sie im Internet unter
www.din.de
DIN EN 12464DIN EN 12464 Licht und Beleuchtung, Teil 1: Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen (zitiert:
DIN EN 12464-1). Diese europäische Beleuchtungsnorm ersetzt seit März 2003 wesentliche Teile der nationalen
DIN 5035.
DIN EN 12464-2 zu "Arbeitsstätten im Freien" liegt zunächst nur im Entwurf vor und gilt noch nicht.
Ausführliche Informationen und den Wortlaut der Regelungen finden Sie im Internet unter
www.din.de
DIN EN 1838DIN EN 1838 "Notbeleuchtung" gilt in allen Ländern der Europäischen Union. Sie hat die nationale Norm
DIN 5035 Teil 5 im Juli 1999 abgelöst.
www.din.de
DIN VDE 0100 Teil 701Die Vorschrift
DIN VDE 0100 Teil 701 regelt, untergliedert in drei Schutzbereiche, den Feuchtraum Bad:
BEREICH 0 beinhaltet Regelungen für den Innenraum der Bade- oder Duschwanne und besagt, dass nur Betriebsmittel mit
Schutzkleinspannung bis 12 Volt eingesetzt werden dürfen. Diese müssen mindestens der
Schutzart IP X7 entsprechen und ausdrücklich zur Installation innerhalb des Wannenbereiches zugelassen sein.
BEREICH 1 enthält technische Vorschriften,die die senkrechten Flächen um die Bade- oder Duschwanne betreffen. Falls keine Duschwanne vorhanden ist, regelt diese Norm auch die senkrechten Flächen im Abstand von 120 Zentimeter um den Brausekopf in Ruhelage (zum Beispiel an einer Führungsstange). In beiden Fällen gilt die Begrenzung durch den Fußboden und nach oben die waagerechte Fläche in 2,25 Meter Höhe über dem Fußboden. In diesem Bereich dürfen ausschließlich
Leuchten mit
Schutzkleinspannung bis 12 Volt betrieben werden.
Transformatoren müssen sich außerhalb der Bereiche 0 und 1 befinden.
BEREICH 2 schließt sich in einer Tiefe von 0,6 m dem Bereich 1 an. In beiden Bereichen müssen
Leuchten mindestens die Anforderungen der
Schutzart IP X4 erfüllen (Spritzwasserschutz!). Auch ein Schutz vor Strahlwasser, wie es unter anderem durch Wasserdüsen entstehen kann, die zur Massage eingesetzt werden, ist erforderlich. Hier muss mindestens den Anforderungen
Schutzart IP X5 entsprochen werden.
Die Bereiche 0 und 2 entfallen bei Duschen ohne Wanne. Auch im übrigen Raum gibt es keine besonderen Anforderungen an die
Schutzart von
Leuchten.
Weitere Vorschriften betreffen Steckdosen und Schalter. In den Bereichen 0, 1 und 2 sind Steckdosen nicht zugelassen, auch nicht, wenn sie in
Leuchten eingebaut sind. Dies gilt ebenso für Schalter. Sind Schalter hingegen in
Leuchten eingebaut, so dürfen sie in den Bereichen 1 und 2 eingesetzt werden, sofern sie die
Schutzart der
Leuchten nicht vermindern. Stromkreisleitungen für die Beleuchtung dürfen in den Bereichen 0 und 1 nur unter Putz und in einer Tiefe bis zu 6 cm verlegt werden.
DIN VDE 0108Die Vorschrift
DIN VDE 0108 regelt Starkstromanlagen und die Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen
DIN VDE 0710-13DIN VDE 0710-13 beschreibt die Anforderungen an
Leuchten in Sporthallen, insbesondere die Anforderungen an deren Sicherheit bei Ballwürfen. Auftreffende Bälle dürfen die
Leuchte nicht derart beschädigen, dass Teile herabfallen können. Um dies nachzuweisen, muss eine
Leuchte mindestens 36 Schüssen mit einem Ball von der Größe eines Handballs aus drei verschiedenen Richtungen Stand halten. Die Aufprallgeschwindigkeit beträgt dabei maximal 60 Stundenkilometer.
DownlightDownlight ist der Begriff für Deckenleuchten, die in der Regel rund und mit Reflektoren oder anderen optischen Elementen ausgestatten sind. Ihr Haupteinsatzgebiet ist der Deckeneinbau (Einbau-
Downlights) oder der Deckenanbau (Anbau-
Downlights), sie können aber auch zur Innenbeleuchtung von Vitrinen oder Schränken eingesetzt werden, um darin aufbewahrte Gegenstände besser zur Geltung zu bringen. Sie können fest installiert oder schwenkbar sein.
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